Wir sind...
Professionell |
Die Wohnimmobilienverwaltung ist inzwischen nach Gewerbeordnung erlaubnispflichtig. Betroffen sind Immobilienverwalter, die das Eigentum von Wohnungseigentümern oder von Wohnungsvermietern verwalten. Seit dem 01.08.2018 gelten hierfür die Voraussetzungen des § 34c GewO. Die dort beschriebene Zulassungspflicht ist für Immobilienverwalter von Wohnobjekten verbindlich. Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung nachweislich bestehen, wenn eine Gewerbeerlaubnis beantragt wird. Zudem müssen geordnete Finanzen und eine persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden.
Die BRO Hausverwaltung ist eine Immobilienverwaltung mit erteilter Erlaubnis und erfüllt alle Kriterien der Gewerbeordnung nach § 34c GewO. |
Vertrauensvoll |
Den Datenschutz nehmen wir sehr ernst. So ist für uns ein vertrauensvoller Umgang mit Dokumenten und Daten sehr wichtig. Die BRO Hausverwaltung setzt alle gesetzlichen Vorgaben um und handelt ausschließlich nach dessen Bestimmungen. Aus diesem Grund werden von uns nicht mehr benötigte Dokumente nach Rücksprache immer sofort professionell und sicher vernichtet. Wir speichern nur relevante Daten auf unsere Server und verzichten auf die Nutzung von öffentlichen Online-Datenspeicher (Clouds).
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Kompetent |
Jeder Wohnimmobilienverwalter und jeder WEG-Verwalter (auch Mietverwalter) ist nach § 34c Absatz 2 GewO verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren jeweils 20 Fortbildungsstunden nachzuweisen. Für uns ist es selbstverständlich Fortbildungen zu besuchen und uns permanent auf aktuellen Stand zu halten. Durch ständig ändernde Gesetzeslagen, Rechtsurteile und Vorschriften ist dies für eine kompetente Hausverwaltung wie uns unumgänglich. Regelmäßige Fortbildungen gewährleisten die Qualität unserer Dienstleistungen.
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Fair |
Wir bevorzugen eine transparente Preis- und Kostenstruktur für die Hausverwaltungstätigkeiten. Auch halten wir nichts vom „Kleingedruckten“ und versteckten Kosten. Bei uns zahlen Sie keine Kopien, keine Porto- und keine Bearbeitungsgebühren. Für beauftragte Dienstleistungen oder Handwerkertätigkeiten berechnen wir keine Gebühren oder Aufschläge. Auch distanzieren wir uns von vertraglichen Steigerungen der Verwaltungskosten, sondern sind immer bemüht Ihnen das beste Preis- / Leistungsverhältnis anbieten zu können.
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